Der Parcours darf nur durch angemeldete Personen betreten werden.
Der m.T.C. Recklinghausen e.V. übernimmt keinerlei Haftung für Schäden durch Feuer, Wasser, etc. oder Unfälle mit Fahrzeugen oder Personen.
Der m.T.C. Recklinghausen e.V. übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigungen
oder den Verlust an privatem Eigentum, an Modellen, Sendern, Zubehör usw.
Der Aufenthalt auf dem Parcours geschieht grundsätzlich auf eigenes Risiko.
Jeder Teilnehmer muss eine private Haftpflichtversicherung besitzen.
Es dürfen keine Millitärmodelle auf dem Parcours betrieben oder als Ladegut verwendet werden, ebenso sind Crawler, Monster-Trucks oder Glattbahner nicht erlaubt.
Das Betreiben der Modelle ausserhalb der dafür gekennzeichneten Flächen ist nicht erlaubt.
Die Modelle sind mit einer angepassten Geschwindigkeit zu bewegen, es besteht die Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
Von jedem Nutzer dürfen sich jeweils nur zwei Modelle (Zugmaschine mit Auflieger und ggf. Fahrzeug als Ladung gelten als ein Modell) auf dem Parcours befinden. Am jeweiligen Fahrtag nicht eingesetzte Modelle sowie Transportbehälter sind aus Platzmangel im eigenen PKW/Fahrzeug zu lagern.
Fahrzeuge, die nicht bewegt werden, sind auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen (Parkplätze).
Fernsteuerungen sind in den dafür vorgesehenen Regalen zu lagern (nicht auf die parkenden Fahrzeuge legen!).
Das Laden von Akkus darf nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erfolgen. Es dürfen keine Akkus im Modell geladen werden. Lipo-Akkus dürfen nur in geeigneten Behältern (z.B. Lipo Safe-Bag) geladen werden.
Auf dem Parcours herrscht absolutes Alkoholverbot!
Den Anweisungen der Parcoursaufsichten ist Folge zu leisten.
Die Nichtbeachtung kann ein Fahrverbot, Parcours-Verbot oder weitere Sanktionen zur Folge haben.
Im Falle eines Parcours-Verbotes besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Aufwandsbeteiligung!
