Ausschreibung B – Modellbewertung

Ausschreibung B – Modellbewertung

Diese Bewertungsliste ist auf der Basis von Baukasten-Modellen aufgebaut,
also nicht nur WEDICO, Robbe und Tamiya, falls neue Hersteller auf den Markt
kommen.


1. Allgemeines

1.1  Alle zur Bewertung angemeldeten Modelle müssen mit einer
Beschreibungskarte mit Foto des Modells ausgestattet sein, andernfalls
kommt es nicht zur Bewertung.

1.2  Die Befragung des Besitzers ist Bestandteil der Bewertung. Der Besitzer hat
alle Türen und Klappen an seinem Fahrzeug zu öffnen

1.3  Der Besitzer hat die Bewerter über das Modell und deren Besonderheiten
(z.B. fehlen von sonst üblichen Beschriftungen bei Baumaschinen, da es
sich hierbei um eine Baumaschine in einem Tagebau handelt) aufzuklären
und ggf. Bild- und Prospektmaterial vorzulegen, um dies zu beweisen.

1.4  Die Funktionsfähigkeit der Modelle muss vorgeführt werden, wenn es die
Schiedsrichter wünschen.

1.5  Der Besitzer muss auch Erbauer des Modells sein, andernfalls kommt es zur
Disqualifikation.

1.6  Eine Anmeldung eines Modells in mehreren Kategorien ist nicht möglich.

1.7  Das Modell sollte in der richtigen Gruppe angemeldet sein, ggf. bei den
Schiedsrichtern nachfragen. Die letzte Entscheidung liegt aber im eigenen
Ermessen des Besitzers.

1.8  Die Bewertung der Modelle richtet sich nach den Hauptkomponenten
Fahrerhaus, Rahmen, Aufbauten (Zugmaschine, Anhänger, Auflieger).

1.9  In jeder Kategorie müssen mindestens fünf Fahrzeuge gemeldet sein! Dies
muss bereits vor der Veranstaltung feststehen, ansonsten werden nur
Urkunden an die Teilnehmer ausgegeben bzw. auf Eigenentscheidung des
Veranstalters Pokale.

1.10  Zur Festlegung der Platzierung können Nachbewertungen durchgeführt
werden. Bei den Platzierungen von 1-10 müssen Nachbewertungen durch
die Oberschiedsrichter erfolgen.

1.11  Fahrzeuge die Nachbildungen von Waffen besitzen werden nicht bewertet.

1.12  Modelle die bereits einen Pokal gewonnen haben, dürfen erneut angemeldet
werden.

1.13  Anmeldungen für die Bewertung haben zu einem vom Veranstalter
festgelegten Termin zu erfolgen.

1.14  Anmeldungen am Veranstaltungstag können nur unter Vorbehalt
angenommen werden (Kapazität, Zeitmangel).

1.15  Die Pokalausgabe beginnt voraussichtlich am Sonntag um 16:00 Uhr.

1.16  Jeder teilnehmende Verein hat mindestens einen Bewerter und
Schiedsrichter zu stellen.


2. Gruppen

Gruppe 1 – Baukasten

Definition:
Fahrzeuge, bei denen die drei Komponenten aus Baukastensystemen oder Teilen
von Zuliefererfirmen zusammengestellt worden sind.

Gruppe 2 – Mischbauweise 30% Eigenbau

Definition:
Fahrzeuge, bei denen zwei Hauptkomponente als Fertigteil zugekauft worden sind
und/ oder eine Hauptkomponente Eigenbau ist.

Gruppe 3 – Mischbauweise 70% Eigenbau

Definition:
Fahrzeuge, bei denen eine Hauptkomponente als Fertigteil zugekauft worden ist
und/ oder zwei Hauptkomponente Eigenbau sind.

Gruppe 4 – Eigenbau

Definition:
Fahrzeuge bei denen alle drei Hauptkomponenten im Eigenbau entstanden sind.
Den Schwierigkeitsgrad des Eigenbauanteils zu bewerten ist Sache der
Schiedsrichter.

Gruppe 5 – Funktionsmodelle

Definition:
In dieser Gruppe können fahrbare Spezialfahrzeuge ausgestellt werden. Die
Bewertung der Funktion steht im Vordergrund.
Die unten genannten Spezialfahrzeuge können, sollten in dieser Kategorie
aufgestellt werden. Es müssen andere als die normalen Funktionen (Fahren,
Lenken, Schalten, Beleuchtung an aus, Motorengeräusch usw.) bzw.
funktionstüchtige Aufbauten vorhanden sein.
Die Fahrzeuge können mit mehreren zu wechselnden Anbau oder Ausrüstungsteilen
(z.B. Schaufel, Reißzahn, Gabel, Greifer, diverse Ausbauvarianten bei Kranen, Abroll- und Absetzbehälter usw.) angemeldet und bewertet werden. Dies muss durch Bild- oder Prospektmaterial nachgewiesen werden und wird bei der Benotung berücksichtigt.
Fahrzeuge die sinnvollerweise in Gruppe 5 aufgestellt werden können und bei denen
diese zusätzlichen An- und Aufbauten über eine Fernsteuerung funktionieren:
Bagger, Radlader, Autokrane, Raupenkrane, Gabelstapler, Kettenfahrzeuge, Forst- und Landmaschinen, Fahrzeuge mit Wasserwerftechnik, Terminalfahrzeugen,
Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge, Aufbaukräne, Präsentationsaufbauten bzw.
Promotiontrucks, Straßenkehrmaschinen, Müllwagen, Innenlader, Auffahrrampen,
Betonpumpen, Seitenlader, Hubarbeitsbühnen, teleskopierbare oder verbreiterbare
Fahrzeuge, Klappfahrwerke (keine Liftachsen), Fahrzeuge mit Pumpen,
Schiebebodenauflieger, Knicklenker, Fahrzeuge mit abnehmbaren Front- bzw.
Heckanbaugeräten, Bohrfahrzeuge, Scherenhubfahrzeuge, Fahrzeuge aus dem
Hüttenwesen, Niederflurhubwagen, Ölfeldversorgungsfahrzeuge usw.

Gruppe 6 – Show-Fahrzeuge

Definition:
Dies sind alle Fahrzeuge, die durch Effekte, äußerliche Abänderungen (Änderungen
der Karosserie, Fahrwerk) oder aufwendigen Lackierungen auf sich aufmerksam
machen. Der Show-Effekt sollte einfließen.

Die Gruppe 6 wird nur ausgetragen, wenn mindestens fünf  Fahrzeuge zur Bewertung stehen!

>>> Die bisherige Gruppe 7 (Fahrzeuge im Maßstab 1:8) wird bis auf weiteres nicht bewertet. <<<


3. Schiedsrichter

3.1  Die Schiedsrichter dürfen keine Modelle des eigenen Vereins bewerten (muss
unparteiisch sein)

3.2  Es müssen mindestens zwei Schiedsrichter aus verschiedenen Vereinen pro
Kategorie Aufgestellt werden

3.3  Ein neuer Schiedsrichter muss immer mindestens einem Schiedsrichter
zugeteilt werden, der diese Tätigkeit schon einmal ausübte

3.4  Ein Schiedsrichter muss gewisse Kompetenzen im Modellbau vorweisen
können (Erfahrungen im Modellbau, Kenntnisse über Modellbauprodukte usw.)

3.5  Die Schiedsrichter haben die Gegebenheiten, des unter Punkt „1.
Allgemeines“, zu überprüfen

3.6  Eine Disqualifikation kann nur von den Oberschiedsrichtern
ausgesprochen werden!

3.7  Vor einer Bewertung müssen sich die Schiedsrichter über evtl. Neuerungen
des Regelwerkes informieren.

error: